• Aktuelle Schlagzeile: Die Gefahr geht um, Shishabranche am Ende. Erste Unternehmer nahmen sich bereits das Leben oder schulten auf Floristik um.
• Die Fakten/Gerüchte: Werbung gänzlich verboten!
• Positives über das Rauchen zu äußern, wird unter Strafe gestellt!
• Leerverkäufe in Verpackungen zur Abschreckung!
• Verschwörungstheorien zur Gesundheitsschädlichkeit von Tabak werden unter Strafe gestellt.
• Tabak-Führerschein für Konsumenten soll kommen.
• Plainpackaging für alle.
• Track and Trace für Verpackungen kommt.
EINS VORWEG: AHNUNG HABEN SIE ALLE…. NICHT!
Geht man auf Messen oder bewegt sich in den sozialen Medien, so trifft man auf vermeintliche Spezialisten und Profis, die exakt wissen, was in naher Zukunft so alles auf uns in der Shishaszene zukommt.
Die Einen sind Youtuber/Blogger oder Ähnliches und rauchen meist erst seit wenigen Monaten. Andere wiederum sind seit Jahren in der Branche tätig. Teile davon haben keine Ausbildung, noch gehen Sie irgendeiner Tätigkeit nach oder sind in Ihrem Business sehr erfolgreich, andere sind einfach nur beim größten Arbeitgeber von Deutschland, dem Jobcenter beschäftigt. Wiederum andere haben studiert und leben ein Leben auf „hohem Niveau“. Alle Gruppen eint eins gleichermaßen: Das Wissen um die Zukunft der Branche, insbesondere in Sachen TPD3 und Folgende, denn jeder weiß es besser. Googelt man also zu diesen Themen, so findet man einige Horrorszenarien und wilde Berichte. Eins vorweg: Ahnung haben Sie alle…. NICHT!
Um eine klare Sichtweise auf die Tatsachen zu bringen, sind zunächst die Fakten zu betrachten und mit den Gerüchten aufzuräumen:
Werbung wird gänzlich verboten, auch positive Äußerungen werden unter Strafe gestellt.
Nach aktueller Sachlage ist das Werben in sozialen Medien oder Printmedien bereits verboten. Lediglich in Fachmagazinen ist Werbung noch erlaubt. Auch die private Äußerung zu Produkten, egal welcher Art, stellte bis vor Kurzem ein sogenanntes Sponsoring dar. Dies regelt längst das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG).
So befasst sich Abschnitt 4 des TabakerzG mit „Gemeinsame Vorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“.
- 18 f behandelt Werbung auf Tabakverpackungen, sprich „Gesundes“ oder „Früchte“ etc. sind nicht mehr auf Packungen zulässig, was zu durchaus zu kreativen Ideen bei Produzenten oder Einführern führt, sicherlich immer an der Grenze des „Machbaren“.
- 19 wiederum befasst sich direkt mit der Werbung in Hörfunk oder Printmedien oder Presse sowie mit dem Sponsoring von Veranstaltungen etc. Dabei ist es interessant, dass sich die Formulierung wesentlich geändert hat. So wurde zuvor extra auf die neuen Medien hingewiesen sowie darauf, dass das private Werben als Sponsoring bezeichnet wird und strafbar ist, während es jetzt schlicht in Absatz 3 heißt, dass Absatz 2 auch für die Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft gilt, sprich damit alle aktuell in der Gesellschaft genutzten Medien, so auch Facebook und Konsorten verboten sind. Und bei Sponsoring wird nur noch vom klassischen Sponsoring von Veranstaltungen und Vereinen gesprochen.
In 2017 gab der EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis in einer Pressekonferenz zu verstehen, dass nach seinem Verständnis die Tabakwerbung noch deutlich weiter zurückgedrängt werden muss. Hierzu wird lediglich diskutiert, dass noch bestehendes Werberecht zu löschen ist, sprich Litfasssäulen und Hauswerbung zu verbieten ist, denn mehr ist nicht geblieben. Sicherlich wird hier und da auch von dem Untersagen privater Äußerungen in sozialen Medien gesprochen, dies jedoch hat aktuell keinen Bestand und dürfte auch extrem schwierig sein, da es gegen das Grundgesetz zur freien Meinungsäußerung stünde.
Dennoch gab Andriukaitis an, keinen Spitzelstaat entwickeln zu wollen, aber Äußerungen in Facebook und Co. unter Strafe stellen zu wollen.
Quelle: https://www.keinblatt.de/blog/?p=2644
Schön ist in diesem Zusammenhang, dass hier offiziell von TPD3 und TPD4 gesprochen wird. Richtlinien, die es schlichtweg nicht gibt und laut Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf Nachfrage des Verfassers dieses Artikels auch aktuell nicht geben wird.
Es gibt einzig die Richtlinie 2014 /40/EU der Europäischen Union, gemein auch als TPD2 Richtlinie bekannt, die bereits am 20.5.2016 in Kraft trat und gewisse Übergangsregelungen benannte, die nun nach und nach auslaufen.
Dazu gab es offiziell lediglich die „Erste Anordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ vom 21.6.2016 sowie die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ von 17. Mai 2017. Beide Änderungen betreffen lediglich einzelne Worte, Übergangsfristen und den Anhang 1 der verbotenen Zusatzstoffe der Tabakerzeugnisverordnung. So standen am Anfang in 2016 lediglich drei Punkte dort drin: Taurin, Coffein, Vitamine. Inzwischen ist die Liste lang und bedarf eines Chemieprofessors zur allgemeinen Verständlichkeit.
Dennoch ist der Anhang 1 das wichtigste Instrument der Gesetze, denn hier wird klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht. So hat die Nutzung von Mentholstoffen als Aroma eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 bekommen, Minze jedoch nicht!
Auch sind die meisten Tabakersatzstoffe nicht mehr erlaubt, da auf Teepflanzen basierend. Ein Umstand, der äußerst bedauernswert ist, da gerade erst aus Russland Produkte auf den Messen auftauchen, die eine echte Alternative zu Shishatabak darstellen.
Verbreitung von Verschwörungstheorien
Ebenso soll jeder, der sogenannte „Verschwörungstheorien“ verbreitet (zum Beispiel, dass Tabak gar nicht gesundheitsschädlich ist oder die Shisha weniger als die Zigarette … etc.), auch strafrechtlich verfolgt werden. Auch hierzu gibt es aktuell keine Erkenntnisse. Es würde auch keinen Sinn machen, da mit aktueller Gesetzgebung längst alles geregelt ist.
Leerverkäufe und Tabakführerschein
Es kam zu weiteren Gerüchten: Es soll zu sogenannten „Leerverkäufen“ kommen, sprich der Kunde kauft eine Packung Tabak, wo kein Inhalt vorhanden ist. Auch dazu gibt es weder Erkenntnisse, noch ließe sich dies umsetzen, da Händler und Konsumenten schnell anhand von Gewicht oder „Dreidimensionaler Telekinese“ (Anm. Scherz…) Wege finden werden, dies zu umgehen. Insbesondere im Bereich des Wasserpfeifentabaks dürfte es doch schwer werden, einem Kunden „leere“ Dosen anzudrehen. Und auch der viel diskutierte Tabakführerschein entbehrt jedweder Grundlage. Angeblich sollen Tabakkonsumenten einen 4-tägigen Kurs zur Suchtaufklärung besuchen, bevor Sie derartige Produkte kaufen und konsumieren dürfen. Hier ist es einfach mit den weisen Worten des amtierenden US-Präsidenten zu nehmen: „Fake news“.
Und dann ist da noch das „Plainpackaging“…
Plainpackaging bedeutet im Fachjargon, dass alle Tabakverpackungen einheitlich aussehen müssen. Auch hier gibt es zu wenig Literatur, als dass man für Deutschland eine Aussage treffen könnte. Auf Nachfrage beim BMEL wurde mitgeteilt, dass dies laut TPD2-Richtlinie für die Länder ein Kann, aber aktuell kein Muss ist. Derzeit wird allerdings dies bereits in einigen Ländern, wie Frankreich und England, Irland und Norwegen, angewandt. Ungarn und Slowenien folgen in Kürze. Auch in Australien und Neuseeland ist die Einheitspackung Gesetz. Man sieht hier also, dass dies eine internationale Sache ist und nicht zwingend mit EU oder TPD2 zu tun hat. Natürlich betrifft diese Regelung wie immer zuerst die Zigarettenindustrie, die es wiederum mit Jahrzehnten an Vorlaufzeit leicht hat auch ohne Namen bekannt zu bleiben. Denn jeder weiß, wer Rot-Weiß ist oder eben andere typische Erkennungsmerkmale hat. Aktuell ist in Deutschland jedoch noch nicht die Rede davon, was sich allerdings durchaus schnell ändern könnte.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsverpackung
Hier lässt sich die Geschichte zur Einheitspackung gut nachlesen.
Also was bleibt denn jetzt faktisch über???
Track and Trace… Die Chargenrückverfolgbarkeit der Waren ist heiß diskutiert und kommt definitiv zum 20.Mai 2019…. NICHT!!!
Zunächst sei erklärt, worum es sich hier handelt:
Der Gesetzgeber verlangt eine Rückverfolgbarkeit der Chargen und einzelnen Packungen, nicht nur mit dem Hintergrund, dass bei Fehlproduktionen oder andersartigen Reklamationen oder Rückrufen genau die Wege nachvollziehbar sind und die Waren schnell aus dem Handel sind, sondern auch um Handelswege verfolgen zu können und illegale Produkte leichter identifizieren zu können. Dazu ist jeder Produzent oder Einführer verpflichtet, ein entsprechendes Codesystem einzuführen. Anfangs gedacht, jeder könne sein eigenes Süppchen kochen, ist es längst entschiedene Sache, dass alle Hersteller / Einführer sich Systemen von Drittanbietern bedienen müssen. Und irgendwie müssen diese einheitlich in einer EU weiten Datenbank abrufbar sein.
Auch hier gibt es kein TPD3 oder gar TPD4. Track & Trace ist längst beschlossene Sache und ebenfalls seit 2016 im Rahmen der TPD2-Richtlinie ins Gesetz übernommen worden. Lediglich die Übergangsfrist dazu läuft nun im Mai 2019 aus, nichts weiter. Dazu kommt noch, dass dies zunächst nur für Zigaretten etc, nicht jedoch für Wasserpfeifentabak gilt. Die Übergangsfrist dort endet 2024! Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein herunter. Also auch hier ändert sich für die Menschen der Shishabranche erstmal nichts. Es bleibt also einfach abzuwarten, was in den nächsten Jahren so kommen wird und wie es dann weiter geht. Fakt ist, auch Plainpackaging oder Track & Trace hält weder von illegalen Geschäften ab, da solche
Codierungen genauso kopiert werden können, noch hält eine blanke Packung vom Verkauf von Tabakprodukten ab.
Tabak und Wasserpfeifen wurden schon immer geraucht und es wird auch weiterhin so sein. Abgesehen davon beachtet man den Markt und schaut sich einige Hersteller von Wasserpfeifentabak an, dann stellt man schnell fest, dass plötzlich alle namhaften Marken auch im Ausland erhältlich sind. So orientiert sich jeder Hersteller schnell ins und ans Ausland, da dort Verkäufe ohne Tabaksteuer und je nach Land auch ohne verrückte Regeln möglich sind. Und innerhalb der EU sollten alle Verpackungen mittlerweile gleich aussehen, lediglich die Sprachen sind zu wechseln, sodass dies keinen allzu großen Aufwand bedeutet.
Wird hier der Markt in Zukunft weiter reguliert, so findet sich immer eine Lösung, dies zu umgehen oder „elegant“ in der Grauzone zu regeln. Bis dato ist fast keine Verpackung auf dem Markt TPD2 konform, geschweige denn der Inhalt verkehrsfähig, ohne hier näher auf Details eingehen zu wollen. Jeder Leser weiß hier, was gemeint ist bzw. kann sich dazu seinen Teil denken.
Das Problem ist einfach nur, dass sich der Eine oder Andere gerne mit Halbwissen oder gar Unwahrheiten profilieren mag, während der Nächste gerne den Sand in den Kopf steckt und die Hypochonder sich die Probleme dieser Welt in Form nicht vorhandener TPD3-Regulierungen auflasten.
Fazit: Alles halb so wild….
Aktuell stehen keine für die Shishabranche relevanten Änderungen in 2019 an, zumindest laut Aussage der BMEL, Stand heute! Was die Zukunft bringt, kann man derzeit nicht sagen. Auf jeden Fall sind Begriffe wie TPD3 und 4 Phrasen effekthaschender Medien, Unternehmen oder Einzelpersonen, die hier sicher nur subjektiv handeln und sich davon irgendeinen Vorteil meinen verschaffen zu können und sei es nur durch Kundengewinnung für verrückte Systeme.
Ein muss jedem klar sein: Es wird sicherlich nicht leichter, aber es ist auch nicht so wild, wie immer von sämtlichen Protagonisten bejammert. Außerdem werden alle neuen Regulierungen zuerst in der Zigarettenindustrie wirksam und auch von dort aus lobbyhaft mitbestimmt, was Sinn macht, denn die Steuereinnahmen für Zigaretten liegen im gehobenen 2-stelligen Milliardenbereich, während für Wasserpfeifentabak in 2017 gerade mal etwas mehr als 300 Millionen Euro eingenommen wurden. Jetzt könnte man natürlich wieder jammern, da einem die Großen alles vorschreiben, jedoch sollte man hier positiv an die Sache herangehen.
Die Übergangsfristen für Pfeifentabak sind in der Regel länger als bei Zigaretten und am Ende etabliert die Zigarettenindustrie Systeme, die in der Entwicklung extrem viel Geld verbraten haben, was unserem Branchenzweig nur zugutekommt, da wir letzten Endes einfach nur bestehende Systeme nutzen und anwenden können. Eine Track&Trace Codierung lässt sich entweder direkt auf den Aufkleber oder die Dose drucken und das im Rahmen der Beklebung von Warnhinweisen oder während der Beklebung von Steuerzeichen etc. Also eben alles halb so wild.
Außerdem sei noch mal darauf hingewiesen, dass der Schrei nach einem Verband oder einer Zusammenarbeit, der immer mal wieder, insbesondere in den letzten Wochen, aufkommt so unnötig ist wie dieser Artikel hier, denn es gibt schon längst einen Verband in Berlin, gegründet durch die Mitglieder des Tabakpflanzerverbandes.
Auch wenn ich persönlich nicht mehr dort tätig bin, so ist jeder, der sich für so etwas interessiert, dort sicher gut aufgehoben. Noch ist der Verband klein, aber sicherlich findet sich noch der eine oder andere Interessent, der dort mitwirken möchte. Also wer Interesse hat, sollte sich den Internetauftritt unter www.wpt-verband.de ansehen.
Als Lobby betrachtet, wird die Shishabranche immer zu klein sein und sicherlich unbeachtet bleiben oder kein Gehör finden, aber wenn die Verbandsarbeit zu neuen Erkenntnissen oder Informationen führt oder gar vielleicht auf Nachfrage gewisse Dinge der Politik erläutern darf, dann wäre dies schon ein großer Fortschritt. In diesem Sinne wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen, Mitstreitern und Konkurrenten ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in ein fruchtvolles Jahr 2019.
Artikel: T. Häusler
Quelle: www.shishajournal.de